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Wie vorgehen bei der Unterhaltsberechnung
#3
Was den Rechtsanwalt angeht: Bei deinen Einkommensverhältnissen sollte dir das Amtsgericht, ohne mit der Wimper zu zucken, einen Beratungshilfeschein ausstellen. Es sei denn du wohnst in einem Bundesland wie Bremen, wo es diese Hilfe so nicht gibt. Dann kostet der Anwalt erstmal nix (ein SB von wenigen 10 Euro zwar theoretisch möglich, nur tippt hierfür kein Anwalt ne Rechnung), sollte es vor Gericht gehen, nimm Verfahrenskostenhilfe in Anspruch. In deiner Rechnung muss dein Einkommen noch um die Umgangskosten (0,20 Euro pro km) reduziert werden, berufsbedingte Aufwendungen (mind. ÖPNV, idealerweise 0,30 Euro/ km + Arbeitskleidung, Wäsche derselben, Fachliteratur etc.), Altersvorsorgemaßnahmen (max. 5% sind gängig, es sei denn du bist ein Mangelfall, dann 0%).

BU sehe mal gelassen, wurde bereits erwähnt, KU geht vor, den SB des BU knackst du bei weitem nicht.

Das zur Theorie.

Praxis: Dich erwarten fiktive Unterhaltsberechnungen, das Hinzurechnen eines 450 Euro-Jobs, sobald die Olle im Gerichtssaal anfängt zu flennen. Erst wirst du emotional unter Druck gesetzt, die arme Alleinerziehende Mutter mit Rechtschreibschwäche nebst Kind nicht verrecken zu lassen. Lenkst du nicht ein, erwarten dich richterliche Drohgebärden, die du tunlichst als Schulung deiner Willensstärke, dem nicht zu erliegen, ansehen solltest. Auch dein Anwalt ist nicht immer dein bester Freund. Sei dir bewusst, schließt das Verfahren mit einem Vergleich ab (läßt du dich also eingeschüchtert auf mehr Euros ein), sackt er neben der Verfahrensgebühr noch eine zusätzliche Vergleichsgebühr ein.

Was den Arbeitsvertrag angeht: Zu 99% steht da der Passus drin, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse ist stillschweigen ggü. Dritten angesagt. Dazu gehört selbstverständlich auch der Arbeitsvertrag selbst. Zitiere dies, dass du diesen deswegen nicht vorlegen wirst.
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RE: Wie vorgehen bei der Unterhaltsberechnung - von IPAD3000 - 15-07-2020, 02:35

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