16-07-2020, 10:37
Es ist richtig, dass eine Äusserung gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse keinen Beschluss des Amtsgerichts aushebelt, aber den Satz sollte man trotzdem bringen. Nur darf man darauf keine Argumentation aufbauen, die dann zusammenbricht wenn der Satz zusammenbricht.