27-07-2020, 22:09
1. Das Jugendamt würde sagen "endlich kommt wenigstens der Mindestunterhalt, sie schulden uns aber noch die Differenz zum Titel und die Rückstände". Wir erwarten den Zahlungseingang zum nächsten Montag.
2. Witzlos. Das Bewerbungsgeschwätz ist eine Dreckslüge dieses Drecksfamilienrechtsgesockses und nie erfüllbar. Geht nicht, aus. Lieferst du viele Bewerbungen, sind sie nicht plausibel, geografisch zu sehr eingegrenzt, nicht ernsthaft genug, konkrete Absagen fehlen (Familienrechtlicher kennen kein Telefon), pipapo.
3. Ja. Mindestunterhalt schützt dich teilweise bei §170 StGB und ganz schwach von Pfändungen. Das liegt im Ermessen und der Lust des Jugendamts.
4. In diesem Mindesalter musst du erst das Kind danach fragen, dann die Mutter. Du hast keinen Kontakt? Jedenfalls hast du Anspruch auf Zeugnisse, aber die Durchsetzung vor Gericht ist wieder mal de facto schrottig.
2. Witzlos. Das Bewerbungsgeschwätz ist eine Dreckslüge dieses Drecksfamilienrechtsgesockses und nie erfüllbar. Geht nicht, aus. Lieferst du viele Bewerbungen, sind sie nicht plausibel, geografisch zu sehr eingegrenzt, nicht ernsthaft genug, konkrete Absagen fehlen (Familienrechtlicher kennen kein Telefon), pipapo.
3. Ja. Mindestunterhalt schützt dich teilweise bei §170 StGB und ganz schwach von Pfändungen. Das liegt im Ermessen und der Lust des Jugendamts.
4. In diesem Mindesalter musst du erst das Kind danach fragen, dann die Mutter. Du hast keinen Kontakt? Jedenfalls hast du Anspruch auf Zeugnisse, aber die Durchsetzung vor Gericht ist wieder mal de facto schrottig.