28-07-2020, 00:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-07-2020, 00:42 von Alles-durch.)
Ich würde bei der Geschichte darüber nachdenken die alleinige Sorge für das Kind zu beantragen. Dem Gericht würde ich sagen, dass Du zwar grundsätzlich der Meinung bist, dass ein Kind zur Mutter gehört. Aber in diesem speziellen Fall Du Dir sorgen um das Wohl des Kindes machst.
Die Dame wird sich mindestens über die Verfahrensdauer zusammen reißen, um das Kind nicht zu verlieren. Eines hat die ja schon verloren, wie ich das verstanden habe. Die Dame wird also hoffentlich wegen des Kindes unter Kontrolle gestellt.
Wenn Du der das Kind weg nehmen willst, wird die Dich vermutlich auch für einen gemeinen Schuft halten und nicht mehr als Partner haben wollen. Du wirst dann zur Persona non Grata, was Dir ja nur recht sein kann.
Ist aber nur eine Idee. Ggf. kann Dir im Forum jemand sagen, ob der Trick funktioniert oder nach hinten los geht.
Das Risiko die alleinige Sorge zu gewinnen ist auf jeden Fall für einen Vater äußerst gering in Deutschland ;-)
Die Dame wird sich mindestens über die Verfahrensdauer zusammen reißen, um das Kind nicht zu verlieren. Eines hat die ja schon verloren, wie ich das verstanden habe. Die Dame wird also hoffentlich wegen des Kindes unter Kontrolle gestellt.
Wenn Du der das Kind weg nehmen willst, wird die Dich vermutlich auch für einen gemeinen Schuft halten und nicht mehr als Partner haben wollen. Du wirst dann zur Persona non Grata, was Dir ja nur recht sein kann.
Ist aber nur eine Idee. Ggf. kann Dir im Forum jemand sagen, ob der Trick funktioniert oder nach hinten los geht.
Das Risiko die alleinige Sorge zu gewinnen ist auf jeden Fall für einen Vater äußerst gering in Deutschland ;-)