28-07-2020, 00:49
(28-07-2020, 00:40)Alles-durch schrieb: Ich würde bei der Geschichte darüber nachdenken die alleinige Sorge für das Kind zu beantragen. Dem Gericht würde ich sagen, dass Du zwar grundsätzlich der Meinung bist, dass ein Kind zur Mutter gehört. Aber in diesem speziellen Fall Du Dir sorgen um das Wohl des Kindes machst.
Ist aber nur eine Idee. Ggf. kann Dir im Forum jemand sagen, ob der Trick funktioniert oder nach hinten los geht.
Das Risiko die alleinige Sorge zu gewinnen ist auf jeden Fall äußerst gering in Deutschland ;-)
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das funktioniert nur wenn die Teufelstochter es VOELLIG und TOTAL ueberreisst und KOMPLETT uneinsichtig ist. Ansonsten gehoert das Kind in der westlichen Welt IMMER der "Mutter". Bei der Ausgangslage haette der TO sogar Chancen, nur hat er (bisher) nicht wirklich geschickt agiert, siehe den erfolglosen Versuch Schutz bei Gericht zu erwirken. Er hat sich (bisher) weder mit der Borderlinerproblematik auseinandergesetzt, geglaubt Recht ist gleich Gerechtigkeit und (bisher) immer reagiert statt zu agieren. Umgang kann er bei der Exe vergessen, entweder alleiniges Sorgerecht oder GROESSTMOEGLICHER Abstand zu der Teufelstochter. Alles dazwischen funktioniert nicht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!