29-07-2020, 12:27
War es eine Rechtsdienstleistung? Die Definition:
"Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich."
Wenn ja, kommt die Frage, ob sie erlaubt war. In §5 RDG sind die erlaubten Nebenleistungen aufgeführt.
"Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich."
Wenn ja, kommt die Frage, ob sie erlaubt war. In §5 RDG sind die erlaubten Nebenleistungen aufgeführt.