30-07-2020, 12:22
(30-07-2020, 11:47)Pit schrieb: Darauf habe ich geantwortet, dass sie dann auf die Kindesunterhalt verzichten soll. Sie so, dass würde sie gern, aber gesetzlich geht es nicht. Da das Geld an die kinder ( angeblich) geht.
Das dumme ist, daß die Kindesmutter recht hat, denn der Kindesunterhalt steht rein rechtlich den Kindern zu und kann nicht gegen Umgang aufgerechnet werden.
Nur bei einer hälftigen Betreuung rechnen sich die Unterhaltsansprüche der Kinder gegen die Eltern rechtlich gegenseitig auf.
Deine Forderung ist deshalb sinnlos und ich weiß nicht, was Du damit erreichen willst.