30-07-2020, 12:24
(30-07-2020, 11:47)Pit schrieb: Darauf habe ich geantwortet, dass sie dann auf die Kindesunterhalt verzichten soll. Sie so, dass würde sie gern, aber gesetzlich geht es nicht. Da das Geld an die kinder ( angeblich) geht.
Das geht tatsächlich nicht...[font=Arial, Helvetica, sans-serif] § 1614 Abs. 1 BGB.[/font]
Zumindest f. die Zukunft. Ich glaube rückständiger Unterhalt ist zulässig. Auch ein Volllstreckungsverzicht...alles andere ist ausgeschlossen.