30-07-2020, 12:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-07-2020, 12:58 von Alles-durch.)
Nochmal die muss das Geld nicht einfordern. Rückwirkender Unterhalt kann nicht geltend gemacht werden.
Die soll nicht drauf verzichten. Die soll im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung, es einfach nicht verlangen und alles ist gut. Elternschaft basier schließlich auf Kooperation und Vertrauen.
Die schöpft aber ihre Möglichkeiten voll aus.
Wenn Du das machst und die Betreuungspflicht einforderst, die dem Kindesunterhalt ja entgegen steht, dann wird die Waffe raus geholt:
Ließ Dir meinen Threat durch, dann weißt Du was auf Dich zukommt, wenn Du Dich weigerst die Mutter am Wochenende / den Ferien zu entlasten.
Die soll nicht drauf verzichten. Die soll im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung, es einfach nicht verlangen und alles ist gut. Elternschaft basier schließlich auf Kooperation und Vertrauen.
Die schöpft aber ihre Möglichkeiten voll aus.
Wenn Du das machst und die Betreuungspflicht einforderst, die dem Kindesunterhalt ja entgegen steht, dann wird die Waffe raus geholt:
(30-07-2020, 12:38)Pit schrieb: " So er möchte die kinder nicht übers Wochenende nehmen "!
Ließ Dir meinen Threat durch, dann weißt Du was auf Dich zukommt, wenn Du Dich weigerst die Mutter am Wochenende / den Ferien zu entlasten.