30-07-2020, 13:51
Hi Alles-Durch,
Ich werde dein Thread heute Abend in Ruhe durchlesen.
Ich war eben bei meinen kindern um das switch abzugeben. Mein Sohn flüsterte leise, dass mein Ex-Frau vorhat dem nächst umzuziehen. Wo die halt einen Garten ect haben.
Vermutlich in der nähe.
Bist du dir sicher, dass ein Kindesunterhalt nicht rückwirkend geltent gemacht werden kann? Dann frage ich mich, wieso wollte mein Ex-Frau Anwältin meine Lohnsteuerbescheinigung vom 2017/2018/2019 ?
Ich werde dein Thread heute Abend in Ruhe durchlesen.
Ich war eben bei meinen kindern um das switch abzugeben. Mein Sohn flüsterte leise, dass mein Ex-Frau vorhat dem nächst umzuziehen. Wo die halt einen Garten ect haben.
Vermutlich in der nähe.
Bist du dir sicher, dass ein Kindesunterhalt nicht rückwirkend geltent gemacht werden kann? Dann frage ich mich, wieso wollte mein Ex-Frau Anwältin meine Lohnsteuerbescheinigung vom 2017/2018/2019 ?