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Meine Ex-Frau melkt mich wie eine Kuh aus...
100%
Alles gerichtlich und anwaltlich durch. Kannst Du auch im Internet nachlesen.

Kindesunterhalt ist ab dem Tag fällig, ab dem der verlangt wird. 


Die brauchen die Unterlagen für die Berechnung des zukünftigen Unterhalts. Die schauen sich Deine letzten 3 Einkommensjahre an und das Ergebnis ist dann die Grundlage, für das was Du die nächsten 3 Jahr zahlen musst.


Die Dame ist also bereits beim Anwalt.
Die hat der den dummen Spruch, dass die nicht drauf verzichten kann, dann auch gesteckt.


Frag die doch mal, wer die dazu zwingt den Unterhalt zu verlangen?
HartzIV, Arbeitslosengeld, Kindergeld,.... musst Du auch nicht beantragen!


Wofür braucht die eine Anwältin bei dem Thema Unterhalt?
Man kann sich doch auch einvernehmlich einigen oder?

Die wird Dir jeden Cent aus der Tasche ziehen, der möglich ist. Kindergartenkosten bist Du dann auch anteilig dabei, usw.


Dem Unterhalt stehen Betreuungspflichten entgegen. Frag mal die Ex oder die Mediatorin, wie es damit steht!
Die Antwort wird sein: "Die Mutter muss ebenfalls arbeiten und außerdem fördert es die sozialen Kontakte des Kindes"

Wenn die keine Betreuung braucht und Ehegattenunterhalt will, dann heißt es "Dass das Kind ein Recht auf eine Elternerziehung und persönliche Förderung hat"

Das ist alles nur Polemik und Rhetorik. Ich habe sogar wissenschaftliche Studien vorgelegt, in denen definiert wird, wieviel Kindergarten und wieviel Elternbetreuung für ein Kind gut ist. Vergiss das! Interessiert nicht! Die haben mit mir noch nicht einmal darüber geredet.

Die wollen diese Unklarheit und fehlende Definition im Kindschaftsrecht.

Das Kind benötigt die Liebe der Mutter und das Geld des Vaters. Was für Dich heißt: "Zahlen, Helfen, Klappe halten"

Die ganze Branche ist von Menschen mit dieser ideologischen Vorstellung geprägt. Es gibt schließlich Gründe, warum jemand eine bestimmte berufliche Vorliebe hat.

Aber bitte nicht falsch verstehen:
Es gilt der Zeitpunkt, ab dem er !verlangt! wurde. Habe nochmal nachgelesen. Es gilt der Monat, ab dem es verlangt wird. Also maximal der aktuelle Monat. Weiter zurück liegend geht nicht

Hier ist es ganz gut erklärt.
https://www.scheidungsrecht.org/unterhalt-rueckwirkend/

Wenn Du umgekehrt mehr als nötig zahlst, dann ist es verbraucht und Du kannst es nicht zurück verlangen. Daher keinesfalls zuviel zahlen!
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RE: Meine Ex-Frau melkt mich wie eine Kuh aus... - von Alles-durch - 30-07-2020, 14:36

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