31-07-2020, 01:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-07-2020, 01:19 von Vater Morgana.)
(30-07-2020, 12:22)Simon ii schrieb: Das dumme ist, daß die Kindesmutter recht hat, denn der Kindesunterhalt steht rein rechtlich den Kindern zu und kann nicht gegen Umgang aufgerechnet werden.Falsch. Die Kindsmutter und der Kindsvater können im Einvernehmen jede abweichende Regelung treffen. Ende. Aus. Alle glücklich.
Zitat:Nur bei einer hälftigen Betreuung rechnen sich die Unterhaltsansprüche der Kinder gegen die Eltern rechtlich gegenseitig auf.Wieder falsch. Das gilt nur bei gleichem Einkommen der Eltern. Denn in diesem Fall sind sogar beide Eltern barunterhaltspflichtig und dann geht es i. d. R. nach "Haftungsquote". Wer mehr verdient, leistet Ausgleichszahlungen an den anderen. Gewitzte Rechtsverdreher dichten dabei so fantasievoll, dass beim "echten Wechselmodell" ein Mehrbedarf des Kindes entsteht (z.B. Kinderzimmer beim Vater), der dann in Form von Ausgleichszahlungen entspr. der Haftungsquote an den geringverdienenden Elternteil (Mutter) fließt. Im Zweifel kann das WM teurer für den Vater ausgehen als das Residenzmodell.
Dass es Dreibeiner hierzulande gibt, die diesem Irrsinn überhaupt noch ein Fünkchen Sinn abgewinnen können, verursacht mir Gänsehaut. Dieser Versorgungsschwachsinn muss ersatzlos abgeschafft werden. Es geht nicht an, dass gerade die rachsüchtigen, kaputten Furien für ihre Zerstörungswut noch belohnt werden! Alle leiden darunter: die Väter, die Kinder und die verlorenen Seelen selbst. Und das Alles im Namen der "Unterhaltspflicht"...
VM