31-07-2020, 20:02
(31-07-2020, 14:28)Austriake schrieb: Das stützt meine These, dass im Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts das "bessere" Personal Strafrecht macht, während die Minderleister abegschoben werden ins Familienrecht. Wir alle konnten uns davon überzeugen.........
Das ist völlig Logisch ! Im Familienrecht darf "Fiktiv" gearbeitet werden. Um zum BGH zu kommen brauchst Du einen zugelassenen Anwalt. Im Strafrecht entfällt das alles.
Du kannst sobald der Pflichti genehmigt wurde und Du die richtige Ausgangslage hast fröhlich durch die Instanzen schweben...UND GLAUB MIR DAS WIRD MIT ALLER GEWALT VERHINDERT...fast das gleiche Verfahren wie im Zivilrecht nur unter anderen Voraussetzungen.