01-08-2020, 15:54
Für den Befangenheitsantrag gilt eine 2-Wochen-Frist nach bekanntwerden des Grundes.
Wenn Du also die Befragung des Arbeitgebers anführst, dann musst Du spätestens 2 Wochen, nachdem Du das erfahren hast den Befangenheitsantrag stellen. Das wird den richtig ärgern, weil der dann nichts mehr machen darf und die Kollegen von dem erstmal prüfen müssen und der sich offiziell erklären muss.
Der darf in der Zeit nichts mehr entscheiden oder machen. Das Verfahren steht dann still, bis seine Richter-Kollegen das geprüft haben.
Wenn Du also die Befragung des Arbeitgebers anführst, dann musst Du spätestens 2 Wochen, nachdem Du das erfahren hast den Befangenheitsantrag stellen. Das wird den richtig ärgern, weil der dann nichts mehr machen darf und die Kollegen von dem erstmal prüfen müssen und der sich offiziell erklären muss.
Der darf in der Zeit nichts mehr entscheiden oder machen. Das Verfahren steht dann still, bis seine Richter-Kollegen das geprüft haben.