02-08-2020, 09:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-08-2020, 09:34 von Zahlesel_RUS.)
ich habe noch einen Plan für dich.
Da deine Ex so Geldgeizig ist oder dich einfach auf dem Boden sehen will, kannst du folgendes tun.
Krank ohne Ende, Arbeitslos und Harz4. Dann ist egal was in deiner Scheidungsvereinbarung steht, sie wird für dich Unterhalt an Jobcenter zahlen müssen und bekommt von dir keinen Cent, deine Schulden werden sich nicht erhöhen.
Du kannst es sogar als ein Fall vom Bekannten als Antwort an ihren Anwalt schreiben, dass viel Arbeit ohne Ergebnis in der Tasche zum Burnout führen kann.
Dann wird sie sich ihr Vorhaben vielleicht nochmal überlegen.
Aber wenn sie dich gut kennt, dann weiß sie, dass du dazu nich fähig bist
sonst das ist zu 100% dein Fall:
https://www.scheidung-online.de/unterhal...ternteils/
es wäre auch schön für dich, wenn sie wieder geheiratet hätte, dann hättest du keine Probleme mit JA und UVK und bei ihr würde das gesamte Familieneinkommen angerechnet werden
nach meiner Mathematik in deinem Fall ist Mindesbehalt 1400EUR, wenn weniger, dann hallo Nachehlicherunterhalt
mehr Hilfe für dich wird es nicht geben. Lass deinen Anwalt arbeiten
Da deine Ex so Geldgeizig ist oder dich einfach auf dem Boden sehen will, kannst du folgendes tun.
Krank ohne Ende, Arbeitslos und Harz4. Dann ist egal was in deiner Scheidungsvereinbarung steht, sie wird für dich Unterhalt an Jobcenter zahlen müssen und bekommt von dir keinen Cent, deine Schulden werden sich nicht erhöhen.
Du kannst es sogar als ein Fall vom Bekannten als Antwort an ihren Anwalt schreiben, dass viel Arbeit ohne Ergebnis in der Tasche zum Burnout führen kann.
Dann wird sie sich ihr Vorhaben vielleicht nochmal überlegen.
Aber wenn sie dich gut kennt, dann weiß sie, dass du dazu nich fähig bist
sonst das ist zu 100% dein Fall:
https://www.scheidung-online.de/unterhal...ternteils/
Zitat:2. Fall: Das anrechenbare Einkommen des betreuenden Elternteils ist zwar nicht dreimal so hoch wie das Einkommen des anderen Elternteils, aber trotzdem wesentlich höher (mindestens um netto 500,- Euro, vgl. OLG Schleswig NZFam 2014,712; OLG Brandenburg NZFam 2015,1013) und dem anderen (barunterhaltspflichtigen) Elternteil würden weniger als 1.400,- Euro (“angemessener Selbstbehalt”) übrig bleiben, wenn er den Kindesunterhalt allein zahlen müsste.
In einem solchen Fall muss sich der betreuende Elternteil i.d.R. am Barunterhalt beteiligen. Man geht in diesem Fall weiterhin von demjenigen Betrag aus, den der andere Ehegatte eigentlich nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hätte. Die Einkommen der Eltern werden also nicht zusammenaddiert (BGH FamRB 2013,382).
es wäre auch schön für dich, wenn sie wieder geheiratet hätte, dann hättest du keine Probleme mit JA und UVK und bei ihr würde das gesamte Familieneinkommen angerechnet werden
nach meiner Mathematik in deinem Fall ist Mindesbehalt 1400EUR, wenn weniger, dann hallo Nachehlicherunterhalt
mehr Hilfe für dich wird es nicht geben. Lass deinen Anwalt arbeiten
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch