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Arbeitszeitreduzierung und Trennung
#7
(04-08-2020, 21:30)Fischauge schrieb: Was wird von den Anwälten für die Berechnung des Trennungsunterhalts vom Mann verlangt? 
Irgendwelche Tipps?

Grundlage für Trennungsunterhalt sind die "Eheverhältnisse", mindestens alle Unterlagen der letzten 12 Monate wirst du vorzulegen haben. Wenn in dieser Zeit Einkommensverringerung stattfindet, wird dir immer (und immer erfolgreich) unterstellt, das wäre der Versuch gewesen, dich angesichts der anstehenden Trennung um den Unterhalt zu drücken.

Du bist offenbar noch in der "Schlupfloch-Phase". Das ist grenzenlos naiv. 95% der Männer im Trennungsvorgang verfallen auf die völlig absurde Idee, "Schlupflöcher" zu finden, Tricks, Griffe, Vorgänge, um künftige Unterlahaltslasten zu senken. Und diese Tricks sind seit hundert Jahren immer exakt dieselben, die haben sooooo einen Bart. Glaubt mit: Alle diese "Tricks" sind der Juristerei ebenfalls seit hundert Jahre bis ins allerletzte Detail bekannt und wurden schon zu Zeiten eurer Urgrosseltern verunmöglicht. Am häufigsten folgt daraus ein veritabler Schuss ins eigene Knie. Arbeitszeit reduzieren, trotzdem aufgrund des alten Einkommens zahlen müssen, nicht zahlen können, Arbeitszeitausweitung wegen Arbeitgeber/Corona nicht mehr gleich umzusetzen, Lohnpfändung, Arbeitgeber wird richtig sauer, Zusammenbruch.
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Nachrichten in diesem Thema
Arbeitszeitreduzierung und Trennung - von Fischauge - 04-08-2020, 21:30
RE: Arbeitszeitreduzierung und Trennung - von p__ - 07-08-2020, 10:50

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