10-08-2020, 10:52
(10-08-2020, 10:26)Austriake schrieb: Meiner Meinung nach ist das kein guter Rat, das würde Lucky Luke auf die Füße fallen.Ja, das ist der korrekte Weg, der meistens mit Kosten, Mühen und ziemlicher Erfolglosigkeit verbunden ist.
Wenn er höhere Kosten hat als der Unterhaltsberechnung zugrunde liegen, dann ist der korrekte Weg die Höhe des Unterhalts neu zu berechnen und das Ergebnis der Kindsmutter vorzulegen. Einigt diese sich nicht im Guten auf den neuen Unterhaltsbetrag, dann bleibt die Abänderungsklage.
Ausserdem zahlt er ja bereits "nur" den Mindestunterhalt, da kann doch eigentlich gar nichts mehr gesenkt werden, solange kein Mangelfall vorliegt. Oder bin ich falsch informiert (falls ja, bitte korrigieren, danke)?
(10-08-2020, 10:26)Austriake schrieb: Aber ganz und gar nicht sollte Lucky Luke anfangen, den Umgang mit dem Unterhalt zu verknüpfen; das sind zwei verschiedene Dinge und haben nichts miteinander zu tun.Genau. Die eigenmächtige Unterhaltskürzung sollte dann offiziell eben nicht wegen der Umgangskosten stattfinden.
Es können ja andere Gründe angeführt werden: berufliche Kosten, Versicherungen, notwendiger Autokauf...
Vielleicht Verdiensteinbußen wg. Corona.
(10-08-2020, 10:26)Austriake schrieb: Es sind die Mütter, die da gerne einen Zusammenhang herstellen - der Vater zahlt zu wenig, also bekommt es das Kind nicht. Dann sollte nicht der Vater kommen und sagen, der Umgang mit meinen Kindern ist mir zu teuer - wenn das so ist, kann dem Vater ganz schnell geholfen werden. Umgang null, dann hat er die geringsten Kosten.Genau, dem darf man nicht auf dem Leim gehen.