10-08-2020, 11:44
(10-08-2020, 10:52)Papaonkel schrieb: Genau. Die eigenmächtige Unterhaltskürzung sollte dann offiziell eben nicht wegen der Umgangskosten stattfinden.Was genau spielt die Begründung für eine Rolle, wenn am Ende sowieso die Pfändung droht?!...
Es können ja andere Gründe angeführt werden
@LuckyLuke Was hältst Du von aufstockendem ALGII als Option? Temporäre Bedarfsgemeinschaft liegt vor und Unterhaltszahlungen werden einkommensmindernd angerechnet.
VM