Man kann ja mal überschlägig online rechnen lassen:
www.hartz4.org
Wenn der Unterhaltspflichtige weniger von 1.200.- € von seinem Netto übrig hat nach Zahlung des Unterhalts, dann lohnt es sich auf jeden Faöö sich das Thema anzuschauen.
Der Erstantrag oder Hauptantrag macht ein bißchen Arbeit, aber jedes Jahr wird verlängert wenn sich nichts ändert.
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Bibel, Jesus Sirach 8.1