15-08-2020, 15:46
Die jüngeren Rückstände können auch nach §850d ZPO gepfändet werden, ich glaube nicht dass du mehr als 880 EUR behalten kannst.
Es gibt verschiedenen Strategien da raus.
- Aufstocken wie von Austriake erwähnt, nutzt aber bei Altschulden nichts.
- vorab irgendeine Einigung mit dem Jugendamt bzw. der Kindsmutter versuchen. Wenn du aber bereits Geld verdienst, ist deine Verhandlungsposition kaputt.
- Manchmal gelingen Insolvenzen, auch wenn das schwieriger geworden ist.
Es gibt verschiedenen Strategien da raus.
- Aufstocken wie von Austriake erwähnt, nutzt aber bei Altschulden nichts.
- vorab irgendeine Einigung mit dem Jugendamt bzw. der Kindsmutter versuchen. Wenn du aber bereits Geld verdienst, ist deine Verhandlungsposition kaputt.
- Manchmal gelingen Insolvenzen, auch wenn das schwieriger geworden ist.