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Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden
#3
Die jüngeren Rückstände können auch nach §850d ZPO gepfändet werden, ich glaube nicht dass du mehr als 880 EUR behalten kannst.

Es gibt verschiedenen Strategien da raus.

- Aufstocken wie von Austriake erwähnt, nutzt aber bei Altschulden nichts.
- vorab irgendeine Einigung mit dem Jugendamt bzw. der Kindsmutter versuchen. Wenn du aber bereits Geld verdienst, ist deine Verhandlungsposition kaputt.
- Manchmal gelingen Insolvenzen, auch wenn das schwieriger geworden ist.
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RE: Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden - von p__ - 15-08-2020, 15:46

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