Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden
#9
(15-08-2020, 21:10)p__ schrieb: Ein Titel existiert! Damit ist es völlig piepschnurzegal, ob der ALG-2 Bezieher, Reich, zahlungsunfähig, auf dem Mars oder sonstwas war. Die Schulden laufen unweigerlich auf.

Ich kann nur dazu raten, das ganze sein lassen, wenn irgendwie möglich. So wie es scheint, wird ja nichts bei dir vollstreckt. Und das spielt dir in die Karten. Ist dein Sohn erstmal 18, dann 21, gehen die Rückstände aus Minderjährigenunterhalt in der dreijährigen Verjährungfrist unter. Hinzu kommt die Verwirkung, welche ebenfalls durch nicht regelmäßiges pfänden eintritt. Die üblichen Schreiben vom Jugendamt, wieviel Unterhalt mal wieder aufgelaufen wären, hemmen beides nicht.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden - von IPAD3000 - 15-08-2020, 23:53

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste