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Keine Info zum Ausbildungsziel/-Weg volljährige
#5
Na ja,

wenn schon das Jugendamt von sich aus kommt und das Ende der Unterhaltspflicht verkündet-

es ist davon auszugehen, dass deine Tochter ein Einkommen von 800.- € netto oder mehr erzielt, somit bedarfsdeckend und keines Kinderunterhalts mehr bedarf. Da sie volljährig ist, kann sie Ausbildungsverträge eigenverantwortlich abschliessen und muss dich vorher nicht mehr fragen, da sie auch keinen weiteren Kindesunterhalt mehr begehrt.

Wenn deine Tochter auch diese Ausbildung schmeissen sollte und wieder wegen Unterhalt um die Ecke biegt, dann wird es deutlich anstrengender - für sie. Zunächst muss sie dich UND IHRE MUTTER zur umfassenden Einkommens- und Vermögensauskunft auffordern, damit die jeweiligen Haftungsanteile ermittelt werden können. So lange deine Tochter dir gegenüber die Einkommensverhältnisse ihrer Mutter nicht, nicht vollständig oder unrichtig vorlegt, machst du gar nichts. Aber Achtung: beweisen, dass die Auskunft der Kindsmutter falsch ist, mußt du! gem. einem Urteil des OLG Hamm.
Warte jetzt einfach mal ab, stell die Unterhaltszahlungen ein wie vom Jugendamt mitgeteilt und verstopfe alle möglichen und potentiellen Kommunikationskanäle zur Tochter. Stell dich tot. Wer nur dein Geld will und sonst nichts von dir wissen will, der ist keine Minute Aufmerksamkeit wert.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Keine Info zum Ausbildungsziel/-Weg volljährige - von Austriake - 17-08-2020, 08:58

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