20-08-2020, 10:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-08-2020, 10:35 von Vater Morgana.)
(20-08-2020, 08:45)initiator schrieb: ... dann wären die Betreuungszeiten 50/50 (das war sogar schon mal so, ich hab ich damals nur von der KM überzeugen lassen, dass es für die Kinder besser ist, wenn sie Freitags bei ihr sindDas solltest Du ganz schnell vergessen. Das war schon einmal Thema zwischen euch und sie weiß sehr genau, warum sie 50/50 verhindern muss. Nochmal: Äußere dich dazu niemals ihr gegenüber! Alles, was von deiner Seite auch nur andeutet, dass Du an eurem finanziellen Arrangement etwas verändern möchtest, bringt sie nur auf dumme Gedanken. Falls Du es schon gemacht hast: Gehe davon aus, dass die Kriegsvorbereitungen ihrerseits schon angelaufen sind. Bleibe mucksmäuschenstill!
[...]
Da könnte ich mal anfangen? Oder zu offensichtlich?
Die Rechtslage bzgl. Unterhaltspflicht beim Wechselmodell ist übrigens schlimmer als Du denkst. Das folgende Urteil des BGH aus 2017 solltest Du kennen: Az. XII ZB 565/15 . Tenor für dich: Solange ihr Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt, ändert sich selbst dann nichts an deinen Zahlungspflichten, wenn die Betreuungszeit genau 50/50 ist. Du hast also zwei Möglichkeiten:
- Gleiches Einkommen und 50/50-Wechselmodell anstreben, oder
- mindestens 51% der Betreuungszeit bekommen.
VM