20-08-2020, 11:23
(19-08-2020, 17:26)initiator schrieb: Hat jemand schon mal gegenüber dem Jobcenter erfolgreich mit dem BGH-Urteil "Verminderter Kindesunterhalt bei erweitertem Umgangsrecht XII ZB 234/13" argumentiert und wurde in der Düsseldorfer Tabelle heruntergestuft?
Das geht aus verschiedenen Gründen nicht. Erstmal ist es völlig egal, ob dir gegenüber das Jobcenter, die Ex, ein Jugendamtsbeistand oder einn Exenanwalt sitzt. Die haben alle dieselben Rechte. Unterhaltsberechtigt ist letztlich immer das Kind, egal wer es vertritt. Unterschiedliche Vertretungen bedeuten noch keine unterschiedlichen Rechte.
Das Problem bei dir ist, dass Ex nichts oder nur wenig verdient. Damit würde man sogar beim echten Wechselmodell noch Geld aus dir herausklagen. Die Juristen sind auf den Trichter gekommen, dass auch im Wechselmodell unterschiedliche Einkommen zu gegenseitigen Zahlungen führen. Wenn also Papa was verdient, Mama nicht und beide betreuen gleich, dann hat das Kind eben mehr Anspruch an Papa wie an Mama, also muss Papa zahlen. Ist es nicht mal ein 50:50 Wechselmodell, wirst du angesichts des deutlich höheren Einkommens noch viel weniger vom Unterhalt runterkommen. Was höchstens drin ist, ist eine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle runter. Aber nur, wenn du nicht auf einer unteren Stufen warst.
Es kann bei dir auf unterschiedliche Weise weitergehen. Entscheidend kann z.B. das Kind sein. Das Grössere ist schon 13, das kann in Kürze selbst entscheiden wo es sich aufhält. Ab diesem Alter lösen sich Wechselmodelle auch oft auf und die Bindung zu den Eltern schwächt sich generell. Freunde werden wichtiger, die Eltern sind dann nur noch eine Servicestation für spielen, schlafen, essen. Es könnte sein, dass es sich zum formalen Leben bei dir bekennt, dann kannst du ganz offiziell am Unterhalt rütteln.
Dann wirst du auch feststellen -egal wo das Kind offiziell lebt- dass die Kommunikation mit der Mutter einschläft, es gibt immer weniger Themen weil das Kind selbständiger wird.