24-08-2020, 00:07
Ich habe dem JA schon mein verringertes Einkommen mitgeteilt.
Die Teilzahlungen sind denen egal, sie haben trotzdem die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Welche Rechtsvorschrift kann hier zur Anwendung kommen oder welchen Rechtsweg könnte ich bestreiten, um mit den Teilzahlungen die VA noch abzuwenden, Arminius?
Was die VA selber angeht, ich bin selbstständig, ein Haus oder teures Auto kann ich nicht kaufen (mal ganz davon abgesehen, dass ich als freiberuflicher Lehrer sowieso niemals einen Kredit bekommen werde), nur das mit der Wohnung ist problematisch, aber haben Vermieter Zugriff auf das Schuldnerverzeichnis?
Klar, Schufa können Sie anfordern, habe ich aber erst einmal erlebt.
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Die Teilzahlungen sind denen egal, sie haben trotzdem die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Welche Rechtsvorschrift kann hier zur Anwendung kommen oder welchen Rechtsweg könnte ich bestreiten, um mit den Teilzahlungen die VA noch abzuwenden, Arminius?
Was die VA selber angeht, ich bin selbstständig, ein Haus oder teures Auto kann ich nicht kaufen (mal ganz davon abgesehen, dass ich als freiberuflicher Lehrer sowieso niemals einen Kredit bekommen werde), nur das mit der Wohnung ist problematisch, aber haben Vermieter Zugriff auf das Schuldnerverzeichnis?
Klar, Schufa können Sie anfordern, habe ich aber erst einmal erlebt.
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