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Aufstocken mit Schwerbehinderung
#10
Moin.

Zunächst einmal hat Dein GdB von 40 erstmal bei der Vermittlung im JC keinerlei Auswirkung, ausser dass - wie bei jedem Nichtbehinderten auch - die gesundheitliche
Eignung bei der Vermittlung beachtet werden muss.

Berufsschutz ist bei Alg II Bezug kein Thema; ob Du freiberuflicher Lehrer bist, interessiert bei der Vermittlung nur zweitrangig- interessant ist fürs JC nur das, was Du an Skills mitbringst...

Wenn Du einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt stellst wäre ich mir angesichts der restriktiven Vorgehensweisen der Versorgungsämter ( ich spreche da aus eigener Erfahrung..) nicht so sicher ob der problemlos durchgeht; aber dafür kenne ich Deine persönliche Situation zu wenig ..

Solltest Du GdB 50+ zuerkannt bekommen ( beantragen würde ich es nur dann, wenn ich eben nicht vermittelt werden möchte ) kannst Du den SB Ausweis ja wie eine Monstranz vor Dir hertragen; Deine Vermittlungschancen sinken jedenfalls rapide und irgendwann geben die dann auch auf; immer schön die gesundheitliche Nichteignung ( Psyche wäre noch ein interessantes Feld ... ) in den Vordergrund stellen...

Solltest Du keine 50 zuerkannt bekommen, kannst Du immer noch bei der Agentur für Arbeit mit GdB 40 einen Gleichstellungsantrag stellen, sofern Du behinderungsbedingt keinen
Arbeitsplatz erhalten kannst ( sofern Du das willst ... ) Arbeitgeber sind bei SB und Gleichgestellten schon sehr zurückhaltend, allen moralischen Aufrufen und  Förderprogrammen zum Trotz..

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Aufstocken mit Schwerbehinderung - von ArJa - 24-08-2020, 10:22

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