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Aufstocken mit Schwerbehinderung
#12
Letztendlich wird man dich aus der Unterhaltsfalle nicht entlassen. Auch die Aufstockung könnte ein Problem werden, soweit ich gehört hab, ist ein Aufstocken nur möglich, sofern vor Antragsstellung mindestens zwei Unterhaltsrenten noch gezahlt wurden. Da du scheinbar schon länger den Titel nicht bedienst, könnten die mit dem Kopf schütteln und dich darauf verweisen, einen Abänderungsantrag beim Familiengericht zu stellen (welches dich widerrum an deine erhöhten Erwerbsobligenheiten erinnern und dich fiktiv mit dem Gehalt als Lehrer für Gehörlose einstufen wird).

Ich selbst hab einen GDB 50, berufsunfähig seit 2013. Mein Gerichtsverfahren hat 6 Jahre gedauert. Nach diversen gutachterlichen Sezierungen auf etwaige vorhandene Restarbeitsfähigkeit hab ich zwar am Ende Erfolg gehabt. Doch da noch ein weiteres Kind (2.Ex) in einem anderen Gerichtsbezirk vorhanden, geht das ganze dort jetzt nochmals von vorne los. Fazit: Krank sein ist okay. Jeder hat Verständnis. NUR NICHT WENN UNTERHALTSANSPRÜCHE IM RAUM STEHEN!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Aufstocken mit Schwerbehinderung - von ArJa - 24-08-2020, 10:22
RE: Aufstocken mit Schwerbehinderung - von IPAD3000 - 25-08-2020, 03:44

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