25-08-2020, 20:46
(25-08-2020, 02:01)IPAD3000 schrieb: Wichtig: Bei etwaigem Volkstreckungsversuch [im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage (?)] die Einrede der Verjährung erheben!
Gar nicht dumm ! Läuft die Verjährung nicht erst nach dem 21. Lebensjahr ? Die Verjährung hätte den Vorteil das man nicht vor dem Familiengericht muss wie bei der Verwirkung...oder???