02-09-2020, 10:16
Im Moment wirst du in der Düsseldorfer Tabelle vermutlich in die zweite Stufe eingeordnet, weil es drei Unterhaltsberechtigte gibt (2 Kinder, Ex). Das wären dann 2 x 286 EUR Kindesunterhalt netto. Von dem, was dir danach bleibt wird Trennungsunterhalt für die Ex fällig.
Durch Steuerklassenwechsel und andere Faktoren wird das aber alles nicht von Dauer sein. Das Haus hat damit erst mal nichts zu tun. Wer aber drin wohnt, muss dem anderen für seinen Anteil Miete bezahlen bzw. erhält entsprechend weniger Unterhalt, solange es beiden gehört.
Die Kinder sind sehr klein, die Trennung erst passiert, ist das alles schon endgültig? Wenn ja, solltst du sofort zum Anwalt, um den kommst du sowieso nicht herum weil bei Scheidungen Anwaltspflicht herrscht. Wer wohnt jetzt wo?
Durch Steuerklassenwechsel und andere Faktoren wird das aber alles nicht von Dauer sein. Das Haus hat damit erst mal nichts zu tun. Wer aber drin wohnt, muss dem anderen für seinen Anteil Miete bezahlen bzw. erhält entsprechend weniger Unterhalt, solange es beiden gehört.
Die Kinder sind sehr klein, die Trennung erst passiert, ist das alles schon endgültig? Wenn ja, solltst du sofort zum Anwalt, um den kommst du sowieso nicht herum weil bei Scheidungen Anwaltspflicht herrscht. Wer wohnt jetzt wo?