03-09-2020, 01:05
Ich vergaß zu erwähnen:
VKH deckt nur deine Kosten des Verfahrens ab. „Verlierst“ du, zahlst du den Anwalt der Gegenseite. Verlieren tut nur selten jemand im Sorgerechtsverfahren. Zu 90-100% enden diese mit einem Vergleich mitsamt Kostenteilung. Dann trägt jede Partei die eigenen Kosten. Wählst du meinen Vorschlag b) verbleiben bei dir die Gerichtskosten von wenigen Euros. Erst wenn Gutachter auf den Plan kommen, könnte es richtig teuer werden. Üblicherweise scheuen sich Gerichte jedoch davor, stattdessen wird ein Verfahrensbeisand als Vertretung der Interessen des Kindes bestellt. Der Kostenfaktor ist dann jedoch nicht bei dir soweit ich weiß, wird durch die (immer) gewährte VKH des Kindes getragen.
Du kannst das Kostenrisiko jederzeit steuern: Droht ein (teurer) Gutachter, lehnst du vehement ab, dies würde dem Kind nicht zuträglich sein. Ggf. steuerst du den günstigen Vergleich mit Kostenteilung an, um letztendlich nur die Gerichtskosten verdauen zu müssen.
Was ich sagen will: Bist du ohne Anwalt und willst das auch ohne Anwalt selbst durchziehen, benötigst nicht zwangsläufig die VKH. Nicht, wenn du die Gerichtskosten selbst aufbringen kannst.
Eine Sache muss ich noch korrigieren: Streitwert ist 1.500 Euro, lt. Prozesskostenrechner fallen 213 Euro Gerichtskosten an, die Hälfte geht auf deine Kappe bei Kostenteilung. (früher wars deutlich günstiger... )
VKH deckt nur deine Kosten des Verfahrens ab. „Verlierst“ du, zahlst du den Anwalt der Gegenseite. Verlieren tut nur selten jemand im Sorgerechtsverfahren. Zu 90-100% enden diese mit einem Vergleich mitsamt Kostenteilung. Dann trägt jede Partei die eigenen Kosten. Wählst du meinen Vorschlag b) verbleiben bei dir die Gerichtskosten von wenigen Euros. Erst wenn Gutachter auf den Plan kommen, könnte es richtig teuer werden. Üblicherweise scheuen sich Gerichte jedoch davor, stattdessen wird ein Verfahrensbeisand als Vertretung der Interessen des Kindes bestellt. Der Kostenfaktor ist dann jedoch nicht bei dir soweit ich weiß, wird durch die (immer) gewährte VKH des Kindes getragen.
Du kannst das Kostenrisiko jederzeit steuern: Droht ein (teurer) Gutachter, lehnst du vehement ab, dies würde dem Kind nicht zuträglich sein. Ggf. steuerst du den günstigen Vergleich mit Kostenteilung an, um letztendlich nur die Gerichtskosten verdauen zu müssen.
Was ich sagen will: Bist du ohne Anwalt und willst das auch ohne Anwalt selbst durchziehen, benötigst nicht zwangsläufig die VKH. Nicht, wenn du die Gerichtskosten selbst aufbringen kannst.
Eine Sache muss ich noch korrigieren: Streitwert ist 1.500 Euro, lt. Prozesskostenrechner fallen 213 Euro Gerichtskosten an, die Hälfte geht auf deine Kappe bei Kostenteilung. (früher wars deutlich günstiger... )