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Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt
#14
Hallo Zusammen,

leider habe ich schlechte Nachrichten, der gegnerische Rechtsanwalt hat beim OLG nun Beschwerde eingelegt.

Wenn der Sohn dieses Verfahren auch verliert, was ich derzeit annehme, wäre meine Frage was passiert mit den unnötig verursachten Kosten vor Gericht?

Das Gesamtkostenrisiko beträgt nach meiner Berechnung ca. 5.715,56 €. Nach meiner Einschätzung wird er das zu 99,99% wieder verlieren.

Falls der Sohn früher oder später wieder neuen Unterhalt in Anspruch nehmen sollte, darf ich ihm dann vorhalten, das er sinnlos 5.715,56 € vor dem Familiengericht verschwendet hat, mit dem er sich hätte selbst unterhalten können?

Viele Grüße,
H2000
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RE: Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt - von Helmute2000 - 03-09-2020, 12:23

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