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Unterhaltsberechnung
#3
Elternzeit kann, soweit ich weiß, für drei Jahre genommen werden. Aber die drei nur wenn ursprünglich mal zwei beantragt worden. Das ist hier wohl nicht der Fall, so dass ich vermute, mehr wie insgesamt zwei Jahre wird man ihr nicht bewilligen.

Der Trennungsunterhalt wird bei 3/7 eurer Einkommensdifferenz liegen, jedoch auf Stkl. IV berechnet. Normalerweise zählen die eheprägenden Verhältnisse, ... wenn du Glück hast.

Grob geschätzter Trennungsunterhalt:
Du: 2750 Euro -> bei StKl. IV rund 2.400 EUR
Sie: 1200 Euro -> bei StKl. IV rund 1.400 Euro
Differenz: 1.000 Euro mal 3/7 sind rund 430 Euro TU

Ergibt am Ende:
Netto: 2.400 Euro
-KU: 570 Euro
-TU: 430 Euro
Netto zum „Leben“: 1.400 EUR

Nur diese Rechnung wäre ein Glücksgriff für dich. Leider oft Üblich ist den Kindern/der Mutti auch noch den Rest des Geldes zu gönnen, welches zw. deinem Selbstbehalt von 1.080 Euro und den theoretisch dir verbleibenden 1.400 Euro zukommen zu lassen. Lass dich überraschen, welche geldwerten Vorteile und erhöhtes Erwerbseinkommen sie dir noch andichten werden. Ist wie Lotto ... da verliert auch jeder.

Was das Haus angeht bleiben die Tilgungsraten außer Betracht, allein die Zinsen können (wenn’s deins sein/werden sollte) dein unterhaltsrelevantes Einkommen schmälern. Ich kann nur dringend davon abraten, an der Immobilie festzuhalten. Bei einem „Abstoßen“ brechen dir nur leider (je nach Laufzeitbindung) die Vorfälligkeitszinsen womöglich bereits das Genick. Nur: Mit den Unterhaltspflichten im Gepäck müsste es ne Gartenlaube sein, damit du dieses noch halten könntest.

Viel Glück... wenn sich arbeiten für dich auch zukünftig nicht mehr lohnen wird. Einzige Chance: Gütliche Trennung und du „überzeugst“ deine Noch-Frau davon, dass Trennungs- und auch nachehrlicher Unterhalt kontraproduktiv wären. Dir dann die Pleite sicher wäre, sie damit den Kindesunterhalt nicht auf Dauer sicherstellen kann. Vielleicht nickt sie ja ab ...

Ich persönlich war auch mal damit konfrontiert. Vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Scheidungstermin hab ich keinen TU gezahlt, obwohl gefordert. Innerhalb dieses Jahres bin ich bereits finanziell durch die Anwälte geschröpft worden, zum Glück erkannte die Richterin dies, legte meine Ex nahe, sich hinsichtlich des KU zu verständigen (ich musste 120% hinnehmen), Auf den geforderten TU von theoretisch aufgelaufenen 20.000 Euro zu Gunsten der Leistungsfähigkeit zum KU zu verzichten. Zitat:“Sie haben ja die Zeit auch ohne TU überlebt“. Eingeschüchtert nickte diese ab. Von daher: Besser bis zum Termin kein TU zahlen, evt. hast du dieselbe Richterin nachher am Pult sitzen.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsberechnung - von Mischmi84 - 02-09-2020, 00:30
RE: Unterhaltsberechnung - von p__ - 02-09-2020, 10:16
RE: Unterhaltsberechnung - von Marcus - 09-09-2020, 14:25
RE: Unterhaltsberechnung - von IPAD3000 - 04-09-2020, 02:26

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