Hallo zusammen,
bzgl. des KU für ein erwachsenes Kind habe ich folgende Fragen:
- Kann §170 StGB ab 18 noch greifen?
- Angenommen ich arbeite die ganze Vollzeit und ab dem 18. Geburtstag Teilzeit (Netto dann im Bereich des Selbstbehalts (1.200 bzw. 1.400 Euro). Welches Einkommen ist dann meine Berechnungsgrundlage ? Durchschnitt der letzten 12 Monate als ich noch Vollzeit gearbeitet oder aktuelles und auch zukünftiges Teilzeit-Einkommen?
- Kann in solch einem Fall (Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit) fiktives Einkommen angesetzt werden?
Danke im Voraus und Grüße
Lullaby
bzgl. des KU für ein erwachsenes Kind habe ich folgende Fragen:
- Kann §170 StGB ab 18 noch greifen?
- Angenommen ich arbeite die ganze Vollzeit und ab dem 18. Geburtstag Teilzeit (Netto dann im Bereich des Selbstbehalts (1.200 bzw. 1.400 Euro). Welches Einkommen ist dann meine Berechnungsgrundlage ? Durchschnitt der letzten 12 Monate als ich noch Vollzeit gearbeitet oder aktuelles und auch zukünftiges Teilzeit-Einkommen?
- Kann in solch einem Fall (Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit) fiktives Einkommen angesetzt werden?
Danke im Voraus und Grüße
Lullaby