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Kindesunterhalt ab 18
#1
Hallo zusammen,

bzgl. des KU für ein erwachsenes Kind habe ich folgende Fragen:

- Kann §170 StGB ab 18 noch greifen?
- Angenommen ich arbeite die ganze Vollzeit und  ab dem 18. Geburtstag Teilzeit (Netto dann im Bereich des Selbstbehalts (1.200 bzw. 1.400 Euro). Welches Einkommen ist dann meine Berechnungsgrundlage ? Durchschnitt der letzten 12 Monate als ich noch Vollzeit gearbeitet oder aktuelles und auch zukünftiges Teilzeit-Einkommen?
- Kann in solch einem Fall (Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit) fiktives Einkommen angesetzt werden?

Danke im Voraus und Grüße

Lullaby
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Nachrichten in diesem Thema
Kindesunterhalt ab 18 - von Lullaby - 04-09-2020, 14:57
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 04-09-2020, 20:19
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von IPAD3000 - 05-09-2020, 11:58
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 05-09-2020, 12:36
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von IPAD3000 - 05-09-2020, 17:44
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Marcus - 09-09-2020, 14:07
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 09-09-2020, 14:45

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