06-09-2020, 20:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-09-2020, 20:35 von Kapitalist.)
Hier steht, dass ein Antrag auf PKH kostet eigentlich gar nichts:
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw...leistung-0
Nach meiner Erfahrung kann man Beratungshilfe beantragen, sobald das Verfahren beim Gericht beendet ist (bzw. der Antrag zurück genommen wird). Dann muss man 15 Euro zahlen.
Alle 6 Monate kann man VKH immer wieder beantragen und kein Verfahren selbst starten, falls keine positive Entscheidung beim VKH Gesuch erfolgt (den Antrag im Hauptverfahren rechtzeitig zurücknehmen und keinen RA im Verfahren anheuern).
Hier steht, dass ein Antrag auf PKH kostet eigentlich gar nichts:
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw...leistung-0
Nach meiner Erfahrung kann man Beratungshilfe beantragen, sobald das Verfahren beim Gericht beendet ist (bzw. der Antrag zurück genommen wird). Dann muss man 15 Euro zahlen.
Alle 6 Monate kann man VKH immer wieder beantragen und kein Verfahren selbst starten, falls keine positive Entscheidung beim VKH Gesuch erfolgt (den Antrag im Hauptverfahren rechtzeitig zurücknehmen und keinen RA im Verfahren anheuern).
Gegen eine ablehnende VKH Entscheidung konnte ich bei der nächster Instanz klagen, aber dann können schon Kosten entstehen.
Falls man bis zum BVerfG geht, dann können Kosten 60 Euro bei der Anhörungsrüge entstehen, welche zuvor als eine Voraussetzung für Beschwerde beim BVerfG sein muss.
Eine Beschwerde beim BVerfG selbst ist kostenlos.
Eine Beschwerde beim EGMR selbst ist kostenlos.
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw...leistung-0
Nach meiner Erfahrung kann man Beratungshilfe beantragen, sobald das Verfahren beim Gericht beendet ist (bzw. der Antrag zurück genommen wird). Dann muss man 15 Euro zahlen.
Alle 6 Monate kann man VKH immer wieder beantragen und kein Verfahren selbst starten, falls keine positive Entscheidung beim VKH Gesuch erfolgt (den Antrag im Hauptverfahren rechtzeitig zurücknehmen und keinen RA im Verfahren anheuern).
Hier steht, dass ein Antrag auf PKH kostet eigentlich gar nichts:
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw...leistung-0
Nach meiner Erfahrung kann man Beratungshilfe beantragen, sobald das Verfahren beim Gericht beendet ist (bzw. der Antrag zurück genommen wird). Dann muss man 15 Euro zahlen.
Alle 6 Monate kann man VKH immer wieder beantragen und kein Verfahren selbst starten, falls keine positive Entscheidung beim VKH Gesuch erfolgt (den Antrag im Hauptverfahren rechtzeitig zurücknehmen und keinen RA im Verfahren anheuern).
Gegen eine ablehnende VKH Entscheidung konnte ich bei der nächster Instanz klagen, aber dann können schon Kosten entstehen.
Falls man bis zum BVerfG geht, dann können Kosten 60 Euro bei der Anhörungsrüge entstehen, welche zuvor als eine Voraussetzung für Beschwerde beim BVerfG sein muss.
Eine Beschwerde beim BVerfG selbst ist kostenlos.
Eine Beschwerde beim EGMR selbst ist kostenlos.