06-09-2020, 21:04
Ein Bescheid über GdB wird möglicherweise nicht ausreichend sein.
Würde eventuell eine Abänderung des Titels beantragen und darauf bestehen, dass ein arbeitsmedizinisches Gutachen durchgeführt wird und dass die Kosten des Gutachtens übernommen werden.
Würde eventuell eine Abänderung des Titels beantragen und darauf bestehen, dass ein arbeitsmedizinisches Gutachen durchgeführt wird und dass die Kosten des Gutachtens übernommen werden.