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Unterhaltsberechnung
#4
p__ schrieb:Das Haus hat damit erst mal nichts zu tun. Wer aber drin wohnt, muss dem anderen für seinen Anteil Miete bezahlen bzw. erhält entsprechend weniger Unterhalt, solange es beiden gehört.
Hallo das war bei mir anders und es kann einen erheblichen Unterschied machen.
Das Haus gehörte uns gemeinsam, wie haben jeder die Hälfte der Belastungen bezahlt, jeder ca. 400 / Monat.
Diese 400€ die ich dafür bezahlt habe, dass sie mit den Kindern weiter dort wohnen kann, wurden aber nicht vom zu leistenden Unterhalt abgezogen, sondern bei der Berechnung meiner Leistungsfähigkeit angerechnet, wodurch es zum Mangelfall kam und die Mutter UHV bekam.

Grüße marcus
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsberechnung - von Mischmi84 - 02-09-2020, 00:30
RE: Unterhaltsberechnung - von p__ - 02-09-2020, 10:16
RE: Unterhaltsberechnung - von Marcus - 09-09-2020, 14:25
RE: Unterhaltsberechnung - von IPAD3000 - 04-09-2020, 02:26

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