10-09-2020, 22:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-09-2020, 22:20 von Vater Morgana.)
Und damit auch niemand auf dumme Gedanken kommt: das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist im Bereich des Familienrechts nicht anwendbar (§ 2 AGG), denn im Familienrecht findet natürlich keine Diskriminierung statt.
VM
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