Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Einkommen vor/vs Unterhaltsvorschuss
#10
Der Anspruchsübergang auf die UVK ist auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses begrenzt. Alles drüber ist Sache zwischen Unterhaltsschuldner und -Gläubiger. Ausser natürlich, der Gläubiger hat auch die Ansprüche darüber hinaus abgegeben - zum Beispiel im Rahmen einer Beistandschaft oder an die Arbeitsagentur.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Einkommen vor/vs Unterhaltsvorschuss - von p__ - 11-09-2020, 09:23

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste