11-09-2020, 10:52
(11-09-2020, 10:40)p__ schrieb: Problem ist, dass das Strafrecht keinen bestehenden Titel ändert.
Das ist klar...Stell dir mal vor Du änderst deinen Titel (der begrenzt auf das 18.Lebensjahr) war gewinnst die Abänderung und hast spöter einen unbegrenzten Titel am Hals...
Man muss sich auf Niveau des Pfändungsfreibetrag oder Aufstockung begeben...alles andere hat keinen Sinn !