13-09-2020, 12:27
1. Beistandschaft in die Obermenge der Jugendamtsleistungen, Unterhaltsschusskasse ist nur Untermenge.
2. Die hat bei einer Beistandschaft gar nichts zu sagen. Die Beistandschaft macht den Unterhalt geltend, nicht mehr Mutti selbst. Ob sie wirklich nur 300 EUR fordern oder sich einer Minderleistung des Vaters zufrieden geben, weiss ich freilich nicht. Es kann auch sein, dass sie durchaus mehr gefordert haben, aber nichts unternehmen als der Vater nur 300 überwiesen hat. Dann sind Schulden entstanden.
2. Die hat bei einer Beistandschaft gar nichts zu sagen. Die Beistandschaft macht den Unterhalt geltend, nicht mehr Mutti selbst. Ob sie wirklich nur 300 EUR fordern oder sich einer Minderleistung des Vaters zufrieden geben, weiss ich freilich nicht. Es kann auch sein, dass sie durchaus mehr gefordert haben, aber nichts unternehmen als der Vater nur 300 überwiesen hat. Dann sind Schulden entstanden.