13-09-2020, 16:06
Ich bin mir zwar bewust, dass Anwaltspflicht herscht (war ja lustigerweise auch bei der falschen Pfändung so). Ich werde dennoch meinen Antrag bei Gericht mal stellen und mich "doof" stellen. Zwar wird der Richter zuerst entweder den Antrag abweisen oder er wird mich auf den Anwaltszwang verweisen. Somit muss ich nicht zuerst auf meine Kosten zum Anwalt rennen sonder werde dann vom Gericht genötigt.
Wenn ich mal wieder beweisen kann, dass die Gegenseite die Kosten schuldhaft verursacht haben dann werde ich vielleicht wieder die gesamten Kosten der Gegenseite auferlegen (lassen)....
Bei der Pfändung hat es nach 1,5 Jahren ja auch geklappt.
Wenn ich mal wieder beweisen kann, dass die Gegenseite die Kosten schuldhaft verursacht haben dann werde ich vielleicht wieder die gesamten Kosten der Gegenseite auferlegen (lassen)....
Bei der Pfändung hat es nach 1,5 Jahren ja auch geklappt.