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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
Wenn kein gültiger Titel existiert, kannst du in Ruhe abwarten, bis entweder alle nötigen Unterlagen da sind oder bis du verklagt wirst. Nicht du bist der Kläger, sondern die Gegenseite muss sich rühren. Da wird schon bei der VKH-Prüfung dem Unterhaltsbegehrenden klar gemacht, dass ohne Auskunft seinerseits auch das Verfahren keine Chance hat.

Die Gegenseite hat das Recht, Auskunft zu fordern und dann doch nicht mehr Unterhalt zu wollen.
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von p__ - 17-09-2020, 21:02

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