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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
Danke RUS.
Aber selbst wenn ich die nächsten Monate abwarte, weiterhin Unterhalt bezahle und dann bei der Fam-Kasse erfrage ob er Kindergeld bezieht, dann habe ich immer noch keine Unterlagen zur Berechnung.
Habe bei dem Amtsgericht angerufen bei der Rechtsantragsstelle. Die meinte, das ich mal wieder zum Anwalt müsste.
Wofür hat der Gesetzgeber ein Gesetz erlassen (§ 1605 Auskunftspflicht (1) 1Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen...) Wenn man als Deutscher Bürger keine Rechte hat dies einzufordern OHNE ANWALT.???
Mit dem gleichen § wurde ich nun aufgefordert, bekomme aber stand heute keine.
Ich vermute, dass ICH in Verzug versetzt werden soll, Unterlagen schicken MUSS, und es kommt halt einfach eine Aufforderung mehr Unterhalt zu bezahlen ohne irgendwelche Nachweise.... Getreu dem Motto: Zahl, oder werde verklagt.
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von fragender - 18-09-2020, 08:44

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