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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
(18-09-2020, 12:22)fragender schrieb: Wie geschrieben, hat die Dame von der Rechtsantragsstelle mich abgewürgt und an einen Anwalt verwiesen....

Das muss sie. Sie darf nur aufschreiben und ausdrücklich nicht beraten.
Aber auch wenn ein Titel besteht und der Knabe bei der Mutter wohnt, geht eine Erhöhung nur mit deiner freiwilligen Zustimmung oder einer erfolgreichen Klage gegen dich. Die ist nur erfolgreich, wenn er seine Unterlagen vorllständig vorlegt. Erhöhungsforderungen kannst du also gelassen hinnehmen.

Die Frage ist auch, ob eine Klage deinerseits nicht auch Lerneffekte auf ihn hat, wenn sie auch für ihn Kosten produziert. Klage auf Titelherabsetzung wegen nicht nachgewiesener Bedürftigkeit würde auch ihn etwas kosten.
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von p__ - 18-09-2020, 17:46

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