25-09-2020, 17:36
Das steht auf dem Antrag zum Unterhaltsvorschuss https://www.vamv-bayern.de/wp-content/up...ag_uvg.pdf
Wann besteht k e i n Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz?
Der Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist u.a. ausgeschlossen, wenn
z. B. von zwei gemeinsamen Kindern je eines bei einem der Elternteile lebt und der jeweilige Elternteil für den Unterhalt des bei ihm lebenden Kindes aufkommt oder
Darauf wird sie sich dann wohl beziehen.
Wann besteht k e i n Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz?
Der Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist u.a. ausgeschlossen, wenn
z. B. von zwei gemeinsamen Kindern je eines bei einem der Elternteile lebt und der jeweilige Elternteil für den Unterhalt des bei ihm lebenden Kindes aufkommt oder
Darauf wird sie sich dann wohl beziehen.