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Kein Recht auf Unterhaltsvorschuss?
#12
Ich versteh den Sachverhalt leider auch nicht:

Wenn die ältere Tochter bei der Mutter wohnt und eine Ausbildungsvergütung bekommt, so wird diese bis auf 90 Euro auf deine Unterhaltspflicht angerechnet. Der Mindestunterhalt liegt bei Zahlbetrag nach Kindergeld 392 Euro. Von ihrer Ausbildungsvergütung 450 EUR kann sie nach Abzug ihres Schonbetrages - 90 EUR ihren Bedarf bereits mit 360 Euro selbst decken. Verbleiben 32 Euro die du ihr noch ggü. zahlungspflichtig wärst. Du schreibst 220 Euro ... wie hoch hat man dich denn in der DDT Tabelle angesetzt? Oder sind die 450 Euro das Bruttogehalt... dann käme es vielleicht ungefähr hin.

Desweiteren darf NIE ein Unterhaltsanspruch des einen Kindes mit dem anderen aufgerechnet werden, da es sich hier um jeweils gesondert zu betrachtende Ansprüche unterschiedlicher Personen handelt, welche sich gegenseitig nichts schulden, was defakto eine Aufrechnung unmöglich macht. Bist du hier tituliert, so kann der Schuss der Aufrechnung gewaltig nach hinten los gehen. Plötzlich steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür... 

Hinzu kommt dass die Mutter womöglich arbeitslos sein mag, doch trifft sie (theoretisch) die volle Härte der erhöhten Erwerbsobligenheit. Keinem Vater würde man wegen Arbeitslosigkeit die Unterhaltspflicht erlassen. Wir kennen das alles zur genüge: Nachweis der Bewerbungsbemühungen (30-60 pro Monat), Anrechnung fiktiver Einkünfte, am Ende ist sie dem bei dir lebenden Kind sehr wohl unterhaltspflichtig. Und genau hier solltest du eine Beistandschaft einrichten, und selbstverständlich stehen deiner Tochter Unterhaltsvorschussleistungen zu, ohne wenn und aber.

Also: Anträge einreichen und glaub mir, mit einer Ablehnung ist nicht zu rechnen. Eine Beiständin erspart dir die Inanspruchnahme eines Anwalts, sie hat dann den schwarzen Peter an der Backe und muss bei der Mutter eine Unterhaltspflicht feststellen lassen, heißt, Gerichtsverfahren, Titulierung, Vollstreckung etc.
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Nachrichten in diesem Thema
Kein Recht auf Unterhaltsvorschuss? - von Bitas - 25-09-2020, 11:13
RE: Kein Recht auf Unterhaltsvorschuss? - von IPAD3000 - 26-09-2020, 01:02

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