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Kein Recht auf Unterhaltsvorschuss?
#15
Meine Tochter ist nicht Volljährig, 16 Jahre.

Das hat @p mal geschrieben:

Eigenes Einkommen von Minderjährigen Minus der 100 EUR wird nur zur Hälfte auf ihren Anspruch an dich angerechnet. Es bleiben also nur 175 EUR, die von ihrem Unterhaltsanspruch an abgezogen werden können. Du musst also 220 EUR für Tochter A zahlen und kannst 395 EUR für Tochter B kassieren
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Nachrichten in diesem Thema
Kein Recht auf Unterhaltsvorschuss? - von Bitas - 25-09-2020, 11:13
RE: Kein Recht auf Unterhaltsvorschuss? - von Bitas - 26-09-2020, 15:00

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