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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
(27-09-2020, 19:28)IPAD3000 schrieb:
(18-09-2020, 18:15)Gast1969 schrieb: Da muss ich p__ ausnahmsweise mal widersprechen:

Du hast zwar das Recht auf Abänderung des Titels ab Volljährigkeit. Aber Unterlagen muss Dein Kind überhaupt nicht Nachweisen. Steht zwar im Gesetz das es das muss, aber interessiert in der Praxis keine Sau.

Bei mir wurde von mir (und von meiner Ex muss ich fairerweise sagen) alles an Nachweisen verlangt und eingefordert. Das Kind hat bis heute -ausser eine Immatrikulationsbescheinigung- keinerlei Unterlagen zu seiner Bedürftigkeit (Vermögen, Einkommen, Kontoauszüge, Sparbuch etc.) vorgelegt, Unterhalt müssen wir trotzdem zahlen. Alles alleine aufgrund Behauptungen.

Das scheint aber nicht allgemeingültig zu sein. Mein Sohn wollte seine Einkommensunterlagen nicht beibringen, die der Ex war nen Lohnzettel ohne Datum. Darauf erging ein Urteil, ab Volljährigkeit null Unterhalt, da eben dies nicht erfolgte.

Na, Dein Sohn WOLLTE die Einkommensunterlagen nicht beibringen, meine Tochter hat per Anwalt dies ja nicht verneint sondern nur angeben lassen "Beweis bei Bedarf". Der Bedarf war für die Richterin allerdings wohl nicht gegeben, angefordert und eingesehen wurden diese "Beweise" nie.
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Gast1969 - 27-09-2020, 21:46

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