27-09-2020, 21:54
Der Gerichtsvollzieher hat weitreichend Auskunftsrechte. Spätestens wenn er die Vermögensauskunft von dir verlangt, wirst du selbst ihm alles sagen müssten.
Den Stress wird er sich sparen und einfach das Konto pfänden. Da läuft das Geld ein, das du von der Krankenkasse bekommst. Wenn das der Gegenseits nicht bekannt ist, reicht eine kurze Routineabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern.
Den Stress wird er sich sparen und einfach das Konto pfänden. Da läuft das Geld ein, das du von der Krankenkasse bekommst. Wenn das der Gegenseits nicht bekannt ist, reicht eine kurze Routineabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern.