28-09-2020, 21:57
Okay, soweit verstanden. Nur ist mit einem Urteil / Vergleich zu rechnen welches RÜCKWIRKEND ab Antragstellung vor sieben Jahren gültig sein wird. Wie ist es dann mit den nachträglichen, für die nicht (mehr) titulierten Ansprüchen dieser Jahre, für welche die UVK bislang in Vorkasse gegangen ist?